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Professionelle Hausverwaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Professional office environment

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der immobilien monca company GmbH, Lindenstr. 14, 50674 Köln (nachfolgend “Verwalter”) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Hausverwaltungs- und Immobiliendienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Die Dienstleistungen richten sich vorrangig an Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilieneigentümer und gewerbliche Auftraggeber.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Verwalter erbringt Hausverwaltungs- und Immobiliendienstleistungen, insbesondere in den Bereichen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung (SEV), Mietverwaltung, Gewerbeverwaltung sowie Vermittlung von Verkauf und Vermietung.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag bzw. dem individuellen Angebot. Der Verwalter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Der Verwalter schuldet insbesondere nicht:

  • den wirtschaftlichen Erfolg der verwalteten Immobilie
  • die Eignung, Bonität oder Zuverlässigkeit von Mietern oder Käufern
  • eine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung über die Verwaltungstätigkeit hinaus
  • die Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Bau- oder Sanierungsleistungen (diese werden durch Drittunternehmen erbracht)

(4) Der Verwalter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Dritte (Handwerker, Dienstleister, Sachverständige) einzusetzen, sofern dies im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung liegt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Verwaltervertrages durch beide Parteien zustande. Bei WEG-Verwaltungen bedarf es zusätzlich des Bestellungsbeschlusses der Eigentümerversammlung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Eigentumsverhältnissen, bestehenden Mietverträgen und bekannten Mängeln.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Verwaltervertrag bzw. dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Die Verwaltervergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern im Verwaltervertrag nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verwalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung kann der Verwalter seine Leistungen einschränken, soweit dies zumutbar ist.

(4) Der Verwalter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende anzupassen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Verwaltervertrag. Bei WEG-Verwaltungen gelten die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichen Pflichtverletzungen, Vertrauensverlust oder fortgesetztem Zahlungsverzug trotz Mahnung.

(3) Nach Vertragsende übergibt der Verwalter sämtliche Verwaltungsunterlagen, Schlüssel und Gelder innerhalb von 30 Tagen an den Auftraggeber oder den Nachfolgeverwalter.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie kann per Brief oder E-Mail an [email protected] erfolgen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • dem Verwalter alle für die Verwaltung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen
  • den Verwalter unverzüglich über wesentliche Veränderungen zu informieren (z.B. Eigentümerwechsel, Schäden, Rechtsstreitigkeiten)
  • Beschlüsse der Eigentümerversammlung mitzutragen und umzusetzen
  • die Verwaltervergütung fristgerecht zu zahlen
  • Zugang zu den verwalteten Immobilien zu gewährleisten, soweit für die Verwaltung erforderlich

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen und Informationen verantwortlich. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übergebene Unterlagen auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen.

(3) Der Auftraggeber stellt den Verwalter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers entstehen.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Verwalter haftet unbeschränkt nur: bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; im Rahmen übernommener Garantien.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache der jährlichen Verwaltervergütung.

(4) Der Verwalter haftet nicht für: Schäden durch verspätete oder unvollständige Informationen des Auftraggebers; Handlungen oder Unterlassungen von beauftragten Drittunternehmen, sofern der Verwalter diese sorgfältig ausgewählt hat; wirtschaftliche Nachteile aus Marktentwicklungen oder Mietausfällen; Schäden durch höhere Gewalt.

Für Unternehmer (§ 14 BGB):

(5) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung auf die jährliche Verwaltervergütung (einfacher Jahresbetrag) begrenzt. Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verwalters.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten (z.B. Mieterdaten, Eigentümerdaten) an den Verwalter berechtigt ist.

(3) Soweit der Verwalter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 9 Versicherung

(1) Der Verwalter unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe. Einzelheiten zur Versicherung werden auf Anfrage mitgeteilt.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien; Krieg, Terrorismus; Streiks, Aussperrungen; behördliche Anordnungen, Gesetzesänderungen; Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 11 Änderungen der AGB

(1) Der Verwalter ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Verwalter weist auf die Frist und die Folgen des Schweigens hin.

(2) Bei Widerspruch steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: März 2026