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Immobilienverkauf

Notarkosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was? [2026 Tabelle]

Notarkosten beim Hausverkauf erklärt: Gebührentabelle, Berechnung nach GNotKG, wer Notar und Grundbuch bezahlt. Mit Beispielrechnung für NRW.

Monca Hausverwaltung
5 Min. Lesezeit

Notarkosten beim Hausverkauf: Alle Gebühren im Überblick

Ein Immobilienverkauf in Deutschland erfordert zwingend einen Notar — der Kaufvertrag ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam (§ 311b BGB). Doch was kostet der Notar, wer bezahlt, und lassen sich die Kosten verhandeln? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die Notarkosten beim Hausverkauf.

Wie hoch sind die Notarkosten?

1,5–2,0 %

Notar- und Grundbuchkosten

Anteil am Kaufpreis — gesetzlich festgelegt, nicht verhandelbar

Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit bei jedem Notar identisch — Verhandeln ist nicht möglich. Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt betragen zusammen etwa 1,5% bis 2,0% des Kaufpreises.

KaufpreisNotarkosten (ca. 1%)Grundbuchkosten (ca. 0,5%)Gesamt (ca. 1,5%)
200.000 €2.000 €1.000 €3.000 €
300.000 €3.000 €1.500 €4.500 €
400.000 €4.000 €2.000 €6.000 €
500.000 €5.000 €2.500 €7.500 €

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von den konkreten Leistungen ab (Grundschuld, Vorkaufsrecht, etc.).

Welche Leistungen sind in den Notarkosten enthalten?

Beurkundung des Kaufvertrags

Der größte Posten: Die Beurkundung des Kaufvertrags umfasst:

  • Erstellung und Verlesung des Vertragsentwurfs
  • Identitätsprüfung der Vertragsparteien
  • Belehrung über rechtliche Konsequenzen
  • Protokollierung des beurkundeten Vertrags
  • Aufbewahrung der Originalurkunde

Grundbucheintragungen

Der Notar veranlasst alle notwendigen Grundbuchänderungen:

  • Auflassungsvormerkung (Sicherung des Käufers)
  • Eigentumsumschreibung auf den Käufer
  • Löschung alter Grundschulden des Verkäufers
  • Eintragung neuer Grundschulden (Käuferfinanzierung)

Weitere Leistungen

  • Fälligkeitsmitteilung: Nachricht an den Käufer, wann der Kaufpreis zu zahlen ist
  • Vorkaufsrecht-Anfrage: Schreiben an die Gemeinde (gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB)
  • Löschungsbewilligung: Beantragung beim Gläubiger des Verkäufers
  • Notaranderkonto: Treuhänderische Kaufpreisabwicklung (bei Bedarf, Zusatzkosten)

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Der Käufer trägt die Hauptkosten. In der Praxis:

KostenpositionZahlt der KäuferZahlt der Verkäufer
Kaufvertragsbeurkundung
Auflassungsvormerkung
Eigentumsumschreibung
Eintragung neue Grundschuld
Löschung alte Grundschuld
Vorkaufsrecht-Anfrage
Grunderwerbsteuer

Wichtig für Verkäufer: Sie zahlen nur die Löschung bestehender Grundschulden und eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen an Ihre Bank. Diese Kosten liegen typischerweise zwischen 200 € und 500 €.

Gesamtschuldnerische Haftung

Trotz der üblichen Kostenverteilung haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch. Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Haftungshinweis: Trotz der üblichen Kostenverteilung haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch. Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Beispielrechnung: Wohnungsverkauf in Köln (350.000 €)

GebührenpositionGebührensatzBetrag
Kaufvertragsbeurkundung2,0-facher Satzca. 1.870 €
Vollzug (Grundbuchanträge)0,5-facher Satzca. 468 €
Betreuungsgebühr0,5-facher Satzca. 468 €
Notarkosten gesamtca. 2.806 €
Auflassungsvormerkung0,5-facher Satzca. 468 €
Eigentumsumschreibung1,0-facher Satzca. 935 €
Grundbuchkosten gesamtca. 1.403 €
Gesamtkosten Käuferca. 4.209 €

Für den Verkäufer fallen lediglich die Löschung der alten Grundschuld an: ca. 200–400 €.

Kaufnebenkosten in NRW: Das Gesamtbild

Notarkosten sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Für Käufer in NRW ergibt sich folgendes Gesamtbild:

NebenkostenpositionAnteil am Kaufpreis
Grunderwerbsteuer NRW6,5%
Notarkostenca. 1,0%
Grundbuchkostenca. 0,5%
Maklerprovisionca. 3,57% (Käuferanteil)
Kaufnebenkosten gesamtca. 11,6%

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das ca. 40.600 € Nebenkosten — eine erhebliche Summe, die bei der Finanzierung berücksichtigt werden muss.

Notarkosten sparen: Was ist möglich?

Spartipp

Verzichten Sie auf die Notaranderkonto-Abwicklung und lassen Sie den Käufer direkt an Sie zahlen — das spart ca. 0,25 % des Kaufpreises an Treuhandgebühren.

Die Gebühren selbst sind nicht verhandelbar. Aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

  1. Grundschuld statt Hypothek: Eine Grundschuld (die übliche Form) ist günstiger als eine Hypothek
  2. Keine Notaranderkonto-Abwicklung: Direkte Zahlung Käufer → Verkäufer spart die Treuhandgebühr (ca. 0,25% des Kaufpreises)
  3. Alte Grundschuld übernehmen: Übernimmt der Käufer die bestehende Grundschuld, entfallen Löschungs- und Neueintragungskosten
  4. Vertragsentwurf vorab prüfen: Änderungen nach der Beurkundung verursachen Zusatzkosten

FAQ: Häufige Fragen zu Notarkosten

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja, grundsätzlich kann jeder beteiligte den Notar frei wählen. In der Praxis wählt oft der Käufer den Notar, da er die Kosten trägt. Als Verkäufer können Sie einen Notar vorschlagen — besonders wenn Ihr Makler einen erfahrenen Immobiliennotar empfiehlt.

Wann muss der Notar bezahlt werden?

Die Notarrechnung wird in der Regel 2-4 Wochen nach der Beurkundung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 14 Tage. Grundbuchkosten werden separat vom Amtsgericht berechnet.

Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?

Zahlt der Käufer die Notarkosten nicht, kann der Notar gemäß der gesamtschuldnerischen Haftung auch den Verkäufer zur Zahlung auffordern. Deshalb ist eine Finanzierungsbestätigung des Käufers vor der Beurkundung ratsam.

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