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Hausverwalter wechseln 2025: Schritt-für-Schritt Anleitung

Monca Hausverwaltung
14 Min. Lesezeit

Hausverwalter wechseln: So gelingt der reibungslose Übergang

Sie sind unzufrieden mit Ihrer aktuellen Hausverwaltung? Jahresabrechnungen kommen zu spät, die Kommunikation lässt zu wünschen übrig, oder Sie haben das Gefühl, dass versteckte Kosten nicht transparent dargestellt werden? Sie sind nicht allein – viele Wohnungseigentümergemeinschaften stehen vor der Entscheidung, den Hausverwalter zu wechseln.

Die gute Nachricht: Ein Verwalterwechsel ist einfacher als viele denken, besonders seit der WEG-Reform 2020. Mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Partner wird der Übergang zur neuen Verwaltung stressfrei und nahtlos.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Hausverwalter wechseln – von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Übergabe. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen, den genauen Ablauf und worauf Sie besonders achten sollten.

Lesezeit: 8 Minuten

Wann sollten Sie den Hausverwalter wechseln?

Nicht jede kleine Unstimmigkeit rechtfertigt einen Verwalterwechsel. Doch es gibt eindeutige Warnsignale, die zeigen, dass Ihre WEG von einem professionellen Neustart profitieren würde. Hier sind 10 klare Indikatoren:

1. Jahresabrechnungen mehr als 6 Monate verspätet

Die Jahresabrechnung muss gemäß § 28 Abs. 2 WEG innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Verzögerungen verhindern wichtige Entscheidungen und erschweren die Hausgeldfeststellung.

2. Intransparente Kostenaufstellungen

Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung nicht verstehen oder einzelne Posten nicht nachvollziehen können, fehlt die notwendige Transparenz. Eine gute Verwaltung erstellt verständliche, detaillierte Abrechnungen.

3. Schlechte Erreichbarkeit

Ihre E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet? Telefonische Anfragen landen in der Warteschleife? Eine professionelle Verwaltung sollte innerhalb von 24-48 Stunden reagieren.

4. Unzureichende Objektbetreuung

Regelmäßige Objektbegehungen sind Pflicht. Werden Mängel nicht erkannt oder Reparaturen nicht koordiniert, leidet der Wert Ihrer Immobilie.

5. Versteckte Gebühren

Plötzlich tauchen Zusatzkosten auf, die nicht im Verwaltungsvertrag vereinbart waren? Das ist ein Warnsignal für mangelnde Seriosität.

6. Keine digitale Dokumentation

In Zeiten der Digitalisierung sollten Sie jederzeit online auf Ihre Dokumente, Abrechnungen und Protokolle zugreifen können. Verwaltungen ohne digitales Portal sind nicht mehr zeitgemäß.

7. Mängel werden nicht verfolgt

Wenn gemeldete Schäden oder Reparaturbedarf monatelang unbearbeitet bleiben, fehlt das proaktive Management.

8. Eigentümerversammlungen chaotisch organisiert

Zu späte Einladungen, fehlende Unterlagen, unvollständige Protokolle oder schlechte Moderation zeigen unprofessionelles Arbeiten.

9. Beschlüsse werden nicht umgesetzt

Was in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde, muss zeitnah umgesetzt werden. Ansonsten verliert die Versammlung ihren Sinn.

10. Instandhaltungsrücklage nicht korrekt geführt

Die Rücklage ist das finanzielle Polster Ihrer WEG. Wird sie nicht ordnungsgemäß angespart oder gar zweckentfremdet verwendet, gefährdet das die Zukunft Ihrer Immobilie.

Wenn mehrere dieser Punkte auf Ihre Situation zutreffen, ist es Zeit für einen Wechsel.

Rechtliche Grundlagen: Kündigungsfristen und Abstimmung

Ein Verwalterwechsel muss rechtlich korrekt ablaufen. Die gute Nachricht: Seit der WEG-Reform 2020 wurde der Wechsel deutlich vereinfacht.

WEG-Verwaltung: Neue Regelung seit 2020

Aktuelle Rechtslage (seit 01.12.2020):

  • Der Verwalter kann jederzeit mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung abberufen werden (§ 26 Abs. 1 WEG)
  • Eine Kündigungsfrist ist nicht mehr erforderlich
  • Die Mehrheit der Eigentümer muss für den Wechsel stimmen
  • Der Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden

Alte Rechtslage (vor 2020):

  • 6 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende
  • 3/4 Mehrheit erforderlich
  • Diese Regelungen gelten nur noch für Altverträge, wenn nichts anderes vereinbart wurde

Praktischer Ablauf:

  1. Einberufung einer Eigentümerversammlung mit Tagesordnungspunkt “Verwalterwechsel”
  2. Abstimmung mit einfacher Mehrheit
  3. Beschlussfassung zur Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters
  4. Schriftliche Kündigung durch den Verwaltungsbeirat oder bevollmächtigten Eigentümer
  5. Übergabevereinbarung mit altem Verwalter treffen

Sondereigentumsverwaltung (SEV): Individuelle Verträge

Bei der SEV-Verwaltung einzelner Mietwohnungen gilt:

  • Vertragliche Kündigungsfrist beachten (meist 3-6 Monate)
  • Kündigung oft nur zum Quartalsende oder Jahresende möglich
  • Einzelentscheidung des Eigentümers – keine Versammlung nötig
  • Schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein empfohlen

Tipp: Prüfen Sie Ihren SEV-Vertrag genau. Manche Verträge enthalten automatische Verlängerungsklauseln, die Sie rechtzeitig kündigen müssen.

Der Verwalterwechsel in 8 Schritten

Ein strukturierter Ablauf macht den Wechsel planbar und stressfrei. Hier ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Vorbereitung (2-3 Monate vorher)

Alternative Verwalter recherchieren:

  • Holen Sie 3-5 Angebote von verschiedenen Verwaltungen ein
  • Achten Sie auf Leistungsumfang, nicht nur auf den Preis
  • Prüfen Sie Referenzen und Online-Bewertungen
  • Fragen Sie nach Erfahrung mit Übernahmen

Vergleichskriterien:

  • Preis pro Wohneinheit
  • Enthaltene Leistungen (Objektbegehungen, Protokollführung, etc.)
  • Digitale Services (Online-Portal, App-Zugang)
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeiten
  • Regionale Präsenz und Marktkenntnisse
  • Netzwerk an Handwerkern und Dienstleistern

Persönliche Gespräche führen:

  • Laden Sie 2-3 Favoriten zu einem unverbindlichen Kennenlernen ein
  • Stellen Sie konkrete Fragen zu Ihren Problemfeldern
  • Achten Sie auf Sympathie und Kommunikationsstil
  • Lassen Sie sich Referenzobjekte zeigen

Schritt 2: Eigentümerversammlung einberufen (WEG)

Formale Anforderungen:

  • Tagesordnungspunkt “Wechsel der Hausverwaltung” ankündigen
  • Mindestens 14 Tage vorher einladen (prüfen Sie Ihre Gemeinschaftsordnung)
  • Angebote der neuen Verwaltungen vorab zusenden
  • Optional: Vertreter der Wunschverwaltung zur Vorstellung einladen

Vorbereitung der Abstimmung:

  • Informieren Sie andere Eigentümer über die Gründe für den Wechsel
  • Teilen Sie Vergleichsangebote transparent
  • Beantworten Sie Fragen im Vorfeld
  • Gewinnen Sie Unterstützer für Ihre Initiative

Schritt 3: Beschluss fassen

In der Eigentümerversammlung:

  • Präsentation der Gründe für den Wechsel
  • Vorstellung der neuen Verwaltung (falls anwesend)
  • Offene Diskussion ermöglichen
  • Abstimmung durchführen (einfache Mehrheit genügt seit 2020)

Zwei Beschlüsse erforderlich:

  1. Abberufung des alten Verwalters (§ 26 Abs. 1 WEG)
  2. Bestellung des neuen Verwalters (§ 26 Abs. 1 WEG)

Wichtig: Der neue Verwalter kann sofort ab Beschlussfassung bestellt werden – eine Verwaltungslücke muss nicht entstehen.

Schritt 4: Kündigung aussprechen

Formale Kündigung:

  • Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein
  • Versand durch Verwaltungsbeirat oder bevollmächtigten Eigentümer
  • Bezugnahme auf Beschluss der Eigentümerversammlung (Datum und Protokoll)
  • Nennung des Übergabetermins (2-4 Wochen später)

Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Betreff: “Kündigung des Verwaltervertrags”
  • Datum des Eigentümerbeschlusses
  • Frist zur Übergabe
  • Aufforderung zur Vorbereitung der Unterlagen
  • Vorschlag für Übergabetermin

Hinweis: Ein Kündigungsgrund muss rechtlich nicht angegeben werden, kann aber zur Klarstellung dienen.

Schritt 5: Übergabevorbereitung (1-2 Monate)

Dokumentenanforderung an alte Verwaltung:

Finanzunterlagen:

  • Kontostände aller WEG-Konten (Wirtschaftsplan, Rücklage, Einzelkonten)
  • Bankzugänge und Vollmachten
  • Offene Forderungen (säumige Eigentümer)
  • Offene Verbindlichkeiten (ausstehende Rechnungen)
  • Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre

Verträge und Versicherungen:

  • Alle laufenden Verträge (Hausmeister, Gartenpflege, Winterdienst, Aufzugswartung, etc.)
  • Versicherungspolicen (Gebäude-, Haftpflicht-, Glasversicherung)
  • Energielieferverträge
  • Telekommunikationsverträge

Eigentümerunterlagen:

  • Aktuelle Eigentümerliste mit Kontaktdaten
  • Miteigentumsanteile (MEA)
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der letzten 3 Jahre
  • Beschlusssammlungen

Objektunterlagen:

  • Baupläne und Grundrisse
  • Wartungsprotokolle (Heizung, Aufzug, Rauchmelder, etc.)
  • Energieausweis
  • Objektfotos
  • Mängelliste und laufende Reparaturen

Mietunterlagen (bei SEV):

  • Mietverträge
  • Mieterkorrespondenz
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Kautionskonten

Zugangsregelungen:

  • Schlüssel für alle Eingänge, Keller, Technikräume
  • Zugangscodes für digitale Schließsysteme
  • Passwörter für Online-Portale

Schritt 6: Übergabetermin durchführen

Vor-Ort-Termin oder digitale Übergabe:

  • Anwesenheit: Alter Verwalter, neuer Verwalter, Verwaltungsbeirat
  • Dauer: 2-4 Stunden je nach Komplexität
  • Vollständigkeitsprüfung aller Unterlagen
  • Klärung offener Fragen

Übergabeprotokoll erstellen:

  • Datum und Anwesende
  • Liste aller übergebenen Unterlagen (mit Abhaken)
  • Kontostände zum Stichtag
  • Offene Posten (Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Laufende Projekte und Reparaturen
  • Besonderheiten und Hinweise

Unterschrift aller Beteiligten: Das Protokoll wird von allen Anwesenden unterschrieben und dient als rechtlicher Nachweis der ordnungsgemäßen Übergabe.

Schritt 7: Kontenübertragung

Bankkonten umstellen:

  • WEG-Konto (laufende Einnahmen und Ausgaben)
  • Rücklagenkonto (Instandhaltungsrücklage)
  • Eventuelle Einzelkonten (z.B. für spezielle Projekte)

Zwei Möglichkeiten:

  1. Kontenwechsel: Neue Konten bei neuer Bank eröffnen, Guthaben übertragen
  2. Vollmachtenwechsel: Bestehende Konten behalten, nur Verfügungsberechtigte ändern

Zahlungsverkehr umleiten:

  • Daueraufträge der Eigentümer auf neue Konten umstellen
  • Lastschriftmandate für wiederkehrende Zahlungen anpassen
  • Gläubiger über neue Bankverbindung informieren

Wichtig: Der Übergang sollte nahtlos erfolgen, damit keine Zahlungen verloren gehen.

Schritt 8: Neustart mit neuem Verwalter

Kennenlernphase:

  • Persönliches Gespräch mit neuem Verwalter
  • Vorstellung des Verwaltungsteams
  • Klärung der Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Online-Portal)

Digitaler Zugang einrichten:

  • Zugang zum Eigentümerportal (z.B. CASAVI bei Monca)
  • Login-Daten erhalten
  • App installieren (optional)
  • Dokumentenzugriff testen

Erste Objektbegehung:

  • Gemeinsamer Rundgang mit neuem Verwalter
  • Übergabe der Schlüssel
  • Hinweise auf Besonderheiten
  • Feststellung aktueller Mängel

Kommunikationskanäle festlegen:

  • Erreichbarkeit klären (Bürozeiten, Notfallnummer)
  • Bevorzugte Kontaktwege definieren
  • Reaktionszeiten vereinbaren

Information aller Beteiligten:

  • Eigentümer über Wechsel informieren
  • Mieter über neue Verwaltung benachrichtigen (bei SEV)
  • Dienstleister über Ansprechpartnerwechsel informieren

Übergabeprotokoll: Das muss rein

Das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument beim Verwalterwechsel. Es schützt alle Beteiligten und dokumentiert die Vollständigkeit der Übergabe.

Vollständige Checkliste für das Übergabeprotokoll:

Finanzen:

  • ✓ Kontostände zum Stichtag (Datum angeben!)
  • ✓ Wirtschaftsplankonto
  • ✓ Rücklagenkonto (Instandhaltungsrücklage)
  • ✓ Einzelkonten (falls vorhanden)
  • ✓ Offene Forderungen mit Beträgen und Namen
  • ✓ Offene Verbindlichkeiten mit Gläubigern und Fälligkeiten
  • ✓ Jahresabrechnungen der letzten 3 Jahre

Verträge:

  • ✓ Alle laufenden Verträge mit Vertragspartnern und Laufzeiten
  • ✓ Kündigungsfristen notieren
  • ✓ Versicherungspolizzen mit Versicherungssummen
  • ✓ Wartungsverträge (Heizung, Aufzug, etc.)
  • ✓ Dienstleisterverträge (Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege)

Schlüssel und Zugänge:

  • ✓ Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel
  • ✓ Zugangscodes für digitale Schließsysteme
  • ✓ Passwörter für Online-Portale

Eigentümerunterlagen:

  • ✓ Aktuelle Eigentümerliste mit vollständigen Kontaktdaten
  • ✓ Miteigentumsanteile (MEA) pro Eigentümer
  • ✓ Teilungserklärung
  • ✓ Gemeinschaftsordnung
  • ✓ Protokolle der letzten 3 Jahre

Objektunterlagen:

  • ✓ Baupläne und Grundrisse
  • ✓ Wartungsprotokolle
  • ✓ Energieausweis (gültig?)
  • ✓ Objektfotos
  • ✓ Mängelliste mit Status laufender Reparaturen

Laufende Projekte:

  • ✓ Beschreibung aller laufenden Baumaßnahmen
  • ✓ Beauftragung und Stand der Arbeiten
  • ✓ Offene Gewährleistungsansprüche

Wichtig: Fehlen Unterlagen, muss dies im Protokoll vermerkt werden mit Fristsetzung zur Nachreichung.

Häufige Probleme beim Wechsel und Lösungen

Nicht jeder Verwalterwechsel verläuft reibungslos. Hier sind die häufigsten Probleme und wie Sie damit umgehen:

Problem 1: Alter Verwalter verzögert Übergabe

Symptome: Termine werden verschoben, Unterlagen “fehlen noch”, keine Reaktion auf Anfragen.

Lösung:

  • Schriftliche Fristsetzung mit klarem Datum
  • Androhung rechtlicher Schritte
  • Bei Missachtung: Anwalt einschalten (Kosten trägt alte Verwaltung)
  • Ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen

Problem 2: Unterlagen fehlen oder sind unvollständig

Symptome: Wichtige Dokumente können nicht gefunden werden, Abrechnungen sind lückenhaft.

Lösung:

  • Fehlende Unterlagen im Übergabeprotokoll dokumentieren
  • Nachforderung mit Fristsetzung per Einschreiben
  • Bei dauerhafter Verweigerung: Rechtliche Schritte
  • Notfalls: Rekonstruktion durch Steuerberater oder neuen Verwalter

Problem 3: Kontostände unklar oder falsch

Symptome: Kontostände passen nicht zu Abrechnungen, Geld fehlt.

Lösung:

  • Sofortige Prüfung durch Steuerberater
  • Kontoauszüge der Bank anfordern
  • Bei Verdacht auf Unterschlagung: Strafanzeige prüfen
  • Haftpflichtversicherung der alten Verwaltung kontaktieren

Problem 4: Einzelne Eigentümer blockieren Wechsel

Symptome: Einige Eigentümer stimmen gegen den Wechsel, obwohl Mehrheit dafür ist.

Lösung:

  • Aufklärung über die Gründe für den Wechsel
  • Transparenz über Angebote und Leistungen
  • Einfache Mehrheit genügt seit 2020 – Minderheit kann Wechsel nicht verhindern
  • Persönliche Gespräche zur Überzeugung

Monca Vorteil: Professionelle Übernahmebegleitung

Bei Monca Hausverwaltung haben wir in 40 Jahren hunderte Verwaltungen professionell übernommen. Wir wissen, worauf es ankommt:

  • Vollständigkeitsprüfung: Wir prüfen alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Aktive Kommunikation: Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der alten Verwaltung
  • Rechtliche Absicherung: Bei Problemen stehen uns erfahrene Fachanwälte zur Seite
  • Nahtloser Übergang: Keine Verwaltungslücken, keine Zahlungsausfälle
  • Digitale Prozesse: CASAVI Portal ermöglicht schnellen Zugriff auf alle Dokumente

Was Monca beim Wechsel anders macht

Ein Verwalterwechsel ist bei Monca Hausverwaltung keine Belastung, sondern der Beginn einer vertrauensvollen Zusammenarbeit:

Kostenlose Erstberatung

Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und beraten Sie unverbindlich zum optimalen Ablauf des Wechsels.

Professionelle Übernahmebegleitung

Unser erfahrenes Team begleitet Sie durch alle Schritte – von der Kündigung bis zur ersten Eigentümerversammlung.

Digitale Übergabe via CASAVI

Alle Dokumente werden digital erfasst und sind sofort im CASAVI Portal für Sie verfügbar – übersichtlich und jederzeit abrufbar.

Vollständigkeitsprüfung aller Unterlagen

Wir prüfen akribisch, ob alle erforderlichen Unterlagen übergeben wurden und fordern fehlende Dokumente rechtssicher nach.

Schnelle Einarbeitung (2-4 Wochen)

Dank strukturierter Prozesse und digitaler Tools sind wir in kürzester Zeit voll einsatzfähig.

Transparente Kommunikation von Tag 1

Sie wissen jederzeit, wo wir im Prozess stehen und was als Nächstes passiert.

40 Jahre Erfahrung in Übernahmen

Wir haben hunderte WEGs und SEV-Objekte erfolgreich übernommen und kennen jede Herausforderung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel?

Von der Beschlussfassung bis zur vollständigen Übergabe sollten Sie 6-12 Wochen einplanen. Die Dauer hängt von der Kooperationsbereitschaft der alten Verwaltung und der Komplexität Ihrer WEG ab. Bei Monca beschleunigen digitale Prozesse die Übernahme – oft sind wir bereits nach 4 Wochen voll einsatzfähig.

Was kostet der Wechsel der Hausverwaltung?

Der Wechsel selbst verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Die neue Verwaltung übernimmt die Übernahmekosten. Eventuelle Anwaltskosten bei Problemen mit der alten Verwaltung können entstehen, sind aber selten. Bei Monca ist die Übernahmebegleitung im regulären Verwaltungshonorar enthalten – ohne versteckte Gebühren.

Kann der alte Verwalter eine Abschlussvergütung verlangen?

Grundsätzlich nein. Der Verwalter hat nur Anspruch auf das vereinbarte Honorar bis zum Beendigungszeitpunkt. Eine Abschlussvergütung ist nur fällig, wenn diese explizit im Verwaltungsvertrag vereinbart wurde. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie ihn von einem Experten prüfen.

Was passiert mit laufenden Baumaßnahmen beim Wechsel?

Laufende Baumaßnahmen werden vom neuen Verwalter nahtlos weitergeführt. Wichtig ist, dass alle Verträge, Angebote und der aktuelle Stand der Arbeiten vollständig übergeben werden. Der neue Verwalter übernimmt die Bauüberwachung und Abnahme. Bei Monca haben wir ein erfahrenes Bau-Team, das auch komplexe Sanierungsprojekte professionell begleitet.

Müssen alle Eigentümer dem Wechsel zustimmen?

Nein. Seit der WEG-Reform 2020 genügt die einfache Mehrheit der Eigentümer in der Eigentümerversammlung. Die Minderheit muss den Beschluss akzeptieren, auch wenn sie dagegen gestimmt hat. Vor 2020 war teilweise eine 3/4-Mehrheit erforderlich – diese Regelung gilt nur noch für Altverträge.

Wie schnell kann Monca Hausverwaltung übernehmen?

Bei optimalen Bedingungen können wir innerhalb von 2-4 Wochen voll einsatzfähig sein. Voraussetzung ist eine kooperative Übergabe durch die alte Verwaltung. Dank unserer digitalen Prozesse und erfahrenen Teams geht die Einarbeitung bei Monca deutlich schneller als bei traditionellen Verwaltungen.

Checkliste zum Download: Hausverwalter-Wechsel Schritt für Schritt

Checkliste: Hausverwalter-Wechsel

Phase 1: Vorbereitung (2-3 Monate vorher)

  • ☐ Alternative Verwalter recherchiert (3-5 Angebote eingeholt)
  • ☐ Referenzen und Bewertungen geprüft
  • ☐ Persönliche Gespräche mit Favoriten geführt
  • ☐ Leistungsvergleich erstellt (Preis, Services, Digitalisierung)

Phase 2: Beschlussfassung (WEG)

  • ☐ Eigentümerversammlung einberufen (mind. 14 Tage vorher)
  • ☐ Tagesordnungspunkt “Verwalterwechsel” angekündigt
  • ☐ Angebote der neuen Verwaltungen vorab verteilt
  • ☐ Beschluss gefasst (einfache Mehrheit seit 2020)
  • ☐ Protokoll erstellt und verteilt

Phase 3: Kündigung (1-2 Monate vor Wechsel)

  • ☐ Kündigung schriftlich per Einschreiben verschickt
  • ☐ Bezug auf Eigentümerbeschluss genommen
  • ☐ Übergabetermin vorgeschlagen
  • ☐ Dokumentenliste angefordert
  • ☐ Bestätigung der Kündigung erhalten

Phase 4: Übergabevorbereitung

  • ☐ Alle finanziellen Unterlagen angefordert (Konten, Rücklagen)
  • ☐ Verträge und Versicherungen angefordert
  • ☐ Eigentümer- und Objektunterlagen angefordert
  • ☐ Schlüssel und Zugangscodes angefordert
  • ☐ Vollständigkeit vorab geprüft

Phase 5: Übergabetermin

  • ☐ Übergabetermin mit allen Beteiligten durchgeführt
  • ☐ Übergabeprotokoll erstellt
  • ☐ Kontostände zum Stichtag festgehalten
  • ☐ Offene Posten dokumentiert
  • ☐ Fehlende Unterlagen vermerkt
  • ☐ Protokoll von allen Beteiligten unterschrieben

Phase 6: Kontenübertragung

  • ☐ WEG-Konten übertragen oder Vollmachten geändert
  • ☐ Rücklagenkonto übertragen
  • ☐ Einzelkonten (falls vorhanden) übertragen
  • ☐ Zahlungsverkehr umgeleitet (Daueraufträge, Lastschriften)
  • ☐ Gläubiger über neue Bankverbindung informiert

Phase 7: Neustart

  • ☐ Kennenlerntermin mit neuem Verwalter durchgeführt
  • ☐ Digitaler Zugang eingerichtet (z.B. CASAVI Portal)
  • ☐ Erste Objektbegehung absolviert
  • ☐ Kommunikationskanäle festgelegt
  • ☐ Alle Eigentümer über Wechsel informiert
  • ☐ Mieter benachrichtigt (bei SEV)
  • ☐ Dienstleister über Ansprechpartnerwechsel informiert

Download als PDF: Kontaktieren Sie uns für die PDF-Version dieser Checkliste


Bereit für einen reibungslosen Verwalterwechsel?

Sie möchten den Schritt wagen und Ihre Hausverwaltung wechseln? Monca Hausverwaltung macht Ihnen den Übergang so einfach wie möglich.

Warum Eigentümer zu Monca wechseln:

  • 40 Jahre Erfahrung in professionellen Übernahmen
  • Digitale Verwaltung mit CASAVI Portal für volle Transparenz
  • Persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
  • Faire Preise ab 35€/Einheit ohne versteckte Kosten
  • 24/7 Erreichbarkeit für Notfälle
  • Schnelle Einarbeitung in nur 2-4 Wochen

Wir haben bereits hunderte WEGs und SEV-Objekte erfolgreich übernommen – von kleinen Wohngemeinschaften bis zu großen Wohnanlagen. Unser erfahrenes Team kennt jede Herausforderung und findet für jedes Problem eine Lösung.

Nächste Schritte:

  1. Kostenlose Erstberatung: Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie zum optimalen Vorgehen.
  2. Individuelles Angebot: Sie erhalten ein transparentes Angebot für Ihre WEG oder SEV.
  3. Unterstützung beim Wechsel: Wir begleiten Sie durch alle Schritte – von der Kündigung bis zur Übergabe.

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